Beschreibung
Vor dem Hintergrund elementarer Herausforderungen der Europäischen Union entwickelt der Europäische Gerichtshof die Unionsrechtsordnung konsequent weiter. Während seine nach innen gerichtete Rechtsprechung entscheidend zur Konstitutionalisierung der Verträge beigetragen hat und judikativer Dialog und Einbindung der nationalen Gerichte das Wesen der Unionsrechtsordnung prägen, zeigt sich in der Abgrenzung von völkerrechtlichen Streitschlichtungsinstitutionen ein entgegengesetztes Bild: In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs scheint hier eine Konzeption des Wesens der Unionsrechtsordnung durch, die an klassische Elemente nationaler Souveränität erinnert. Damit durchdringt das Europarecht nicht nur die nationalen Rechtsordnungen, sondern grenzt sich gleichzeitig nach außen hin konsequent von einem zunehmend fragmentierten Völkerrecht ab.
Autorenportrait
Geboren 1980; Studium der internationalen Beziehungen in St. Gallen, Lima und Paris; 2007 Diplôme d'Etudes Politiques de Paris (Sciences Po); 2008 M.A. (HSG) in International Affairs and Governance; wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hannover und Stipendiat der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit; Unternehmensberater; seit 2016 Referent bei der Europäischen Kommission; 2017 Promotion zum Dr. iur. (Hannover).