Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 1,2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Nachdem die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1400/2002 (EG) die Hälfte ihrer Laufzeit passiert hat, ist es für die von der Verordnung betroffenen Unternehmen an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1400/2002 (EG) soll dabei der Regelung über die Anwendung von Art. 81 Abs. 3 des Vertrags auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor dienen.
Durch die Novellierung der Gruppenfreistellungsverordnung (im Folgenden GVO genannt) wurde eine neue Ära des Automobilhandels angebrochen. Bereits am 05. Februar 2002 wurden die Eckpunkte für die Neugestaltung der GVO Nr. 1400/2002 (EG) (im Folgenden Kfz-GVO genannt) durch eine Presseinformation der EU-Kommission publiziert. Nach langen Verhandlungen mit diversen Gruppierungen von Interessenvertretungen wurde am 31. Juli 2002 die Kfz-GVO durch die EU-Kommission erlassen. Zum 1. Oktober 2002 löste die Verordnung nach Maßgabe der Übergangsbestimmung - ihre Vorgängerin, die GVO Nr. 1475/95 (EG) (im Folgenden GVO 1475/95 genannt) ab. Hieraus resultiert ein völlig neues Fundament für die vertikalen Beziehungen im Kfz-Sektor.
Der Vertrieb und der After-Sales-Markt neuer Kraftfahrzeuge sollten in Europa durch die Kfz-GVO verändert werden wie durch keine andere Regelung je zuvor. Mit ihrer Laufzeit soll die Kfz-GVO wie die generelle Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen Nr. 2790/99 (EG) (sog. Schirm-GVO) bis zum 31. Mai 2010 valide sein.
Die mit der Kfz-GVO anvisierten Ziele der EU-Kommission sollen ein intensiverer Mehrmarkenvertrieb am Point-of-Sale, eine expansive Angebotsvielfalt im After-Sales-Service sowie eine Preisharmonisierung beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge sein und somit die Position der Verbraucher stärken. Diese wettbewerbsfördernden Ziele tangieren neben den Verbrauchern und Herstellern ebenfalls den Vertragshändler, welcher eine zentrale Mittlerposition zwischen den Verbrauchern und der Industrie repräsentiert. Im hart umkämpften Automobilhandel müssen sich die beteiligten Unternehmen den für sich ergebenden Vor- und Nachteilen bewusst werden, um auf diese im existenzbedrohenden Wettbewerb entsprechend zu reagieren.
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