Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,7, Universität des Saarlandes (Philosophische Fakultät I, Geschichte), Veranstaltung: Seminar "Die Französische Revolution (1789-1799)", Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit untersucht die Gründe für die Ausschaltung der politischen Gegner Maximilien de Robespierres (1758-1794) und seiner Anhänger während der Schreckensherrschaft.
Das erste Kapitel befasst sich mit dem Kampf zwischen Gironde und Bergpartei. Es erläutert die Differenzen in der Kriegspolitik zwischen den gemäßigten Vertretern des Bürgertums und den radikalen Demokraten sowie den Konflikt um das Schicksal Ludwigs XVI. Im Jahre 1793 kam es zunehmend zu einer Radikalisierung der Französischen Revolution, welcher auch der König zum Opfer fiel. Die Macht der Gironde begann zu schwinden. Mit der Verhaftung ihrer führenden Mitglieder am 2. Juni 1793 wurde der revolutionäre Terror zu einer systematischen Schreckensherrschaft ausgedehnt.
Der zweite Teil ist den Gründen für die Vernichtung der Faktionen gewidmet. Der Begriff Faktionen ist ein zeitgenössischer abwertender Ausdruck für politische Gruppierungen, den Robespierre selbst in seinen Reden als Synonym für die Enragés und die Indulgents gebrauchte zwei politische Gruppierungen innerhalb der Bergpartei, die in Gegensatz zur politischen Linie Robespierres gerieten und öffentlich gegen den Unbestechlichen agierten. In den Germinal-Prozessen 1794 wurden die Mitglieder der Faktionen zum Tode verurteilt.
Das dritte Kapitel wendet sich der Rolle des Revolutionstribunals bei der Ausschaltung der Gegner Robespierres und seiner Anhänger zu. Die Betrachtungen beschränken sich auf das Revolutionstribunal in Paris, da dort die meisten Urteile gegen sogenannte Feinde des Volkes ausgesprochen wurden. Außerdem war der Einfluss Robespierres und seiner Anhänger, insbesondere Louis-Antoine-Léon de Saint-Justs (1767-1794) und Georges Couthons (1756-1794), auf die Methoden des Revolutionsgerichts der Hauptstadt am stärksten. Im Verlauf der Schreckensherrschaft der Jakobiner wurden in den Departements weitere Revolutionstribunale gegründet, die allerdings nur eine Nebenrolle spielten und am 16. April 1794, noch vor Beginn des Grande Terreur, aufgelöst wurden.
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