Beschreibung
InhaltsangabeMöglichkeiten und rechtliche Beurteilungder der Verbesserung des Menschen – Ein Überblick.- Schönheit um jeden Preis – „ästhetisch Chirurgische Eingriffe“.- Ästhetische Dermatologie.- Reproduktionsmedizin: "De Finibus".- Die Wirkung von Psychopharmaka bei Gesunden.- Pharmakologisches Enhancement - Eine Einführung in nichtmedizinische Anwendungen von Arzneimitteln zu Verbesserungszwecken.- Pharmakologische und gentechnische Leistungssteigerung im Sport.- Neuro-Enhancement unter besonderer Berücksichtigung neurobionischer Maßnahmen.- Salus aut/et voluntas aegroti suprema lex -Verfassungsrechtliche Grenzen des Selbstbestimmungsrechts.- Haftung für den Erfolgseintritt? -Die garantierte ärztliche Leistung.- Ist die Verbesserung des Menschen rechtsmissbräuchlich?.- Der Arzt zwischen Heilen und Gewerbe – Zur Anwendbarkeit des ärztlichen Berufsrechts.- Eigenverantwortung der Patienten/Kunden Wohin führt der Rechtsgedanke des § 52 Abs. 2 SGB V?.- Einbecker Empfehlungen der DGMR zu Rechtsfragen der wunscherfüllenden Medizin.
Inhalt
W.H. Eberbach: Möglichkeiten und rechtliche Beurteilung der Verbesserung des Menschen - Ein Überblick.- H.-G. Bull: Schönheit um jeden Preis - "Ästhetisch Chirurgische Eingriffe".- L. Häussermann-Mangold: Ästhetische Dermatologie.- R.E. Felberbaum: Reproduktionsmedizin: "De Finibus".- D. Repantis: Die Wirkung von Psychopharmaka bei Gesunden.- D. Talbot: Pharmakologisches Enhancement - Eine Einführung in nichtmedizinische Anwendungen von Arzneimitteln zu Verbesserungszwecken.- T. Graf-Baumann: Pharmakologische und gentechnische Leistungssteigerung im Sport.- D. Groß: Neuro-Enhancement unter besonderer Berücksichtigung neurobionischer Maßnahmen.- W. Höfling: Salus aut/et voluntas aegroti suprema lex - Verfassungsrechtliche Grenzen des Selbstbestimmungsrechts.- B.-R. Kern, I. Richter: Haftung für den Erfolgseintritt? - Die garantierte ärztliche Leistung.- C. Stock: Ist die Verbesserung des Menschen rechtsmissbräuchlich?- K. Scholz: Der Arzt zwischen Heilen und Gewerbe - Zur Anwendbarkeit des ärztlichen Berufsrechts.- A. Wienke: Eigenverantwortung der Patienten/Kunden. Wohin führt der Rechtsgedanke des § 52 Abs. 2 SGB V?- Einbecker Empfehlungen der DGMR zu Rechtsfragen der wunscherfüllenden Medizin.