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Einkommensteuererklärung 2016

Vollständige Anleitungen für Ihre Steuererklärung 2015, Haufe Steuerratgeber 03134, Mit Arbeitshilfen Online und DVD, Haufe Steuerratgeber 3134

Erschienen am 23.11.2015, 1. Auflage 2015
Auch erhältlich als:
24,95 €
(inkl. MwSt.)

Nicht lieferbar

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783648082461
Sprache: Deutsch
Umfang: 576 S.
Format (T/L/B): 2.8 x 21 x 15 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Mit den wertvollen Profi-Tipps der Steuerexperten und der bewährten Software "TAXMAN spezial 2016" werden Sie sicher durch Ihre Steuererklärung geführt. So behalten Sie stets den Überblick und denken an alle wichtigen Details. Und schöpfen Ihr Steuerspar-Potential optimal aus!Inhalt: - Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen Sie durch die Steuererklärung 2015. Aktuelle Steuerspartipps mit Beispielen und Erläuterungen. Antworten auf alle wichtigen Steuerfragen. ExpertenTipps zum Steuern sparen. Alles zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer. Der TAXMAN auf DVD: - Die millionenfach verkaufte Software TAXMAN spezial: Damit füllen Sie Ihre Steuerformulare mit sämtlichen Anlagen einfach am PC aus. Das Programm TAXMAN fragt alle nötigen Angaben ab, überprüft sie auf Vollständigkeit und erstellt dann die versandfertige Steuererklärung.

Autorenportrait

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.

Leseprobe

Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert? Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" durch "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen: Erste Tätigkeitsstätte Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. Outsourcing). Reisekosten Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen. Leseprobe

Schlagzeile

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