Beschreibung
Bei schweren Personenschäden ist die Kapitalisierung von Renten für die Versicherungswirtschaft existentiell. Renten müssen kapitalisiert werden, weil andernfalls der Verwaltungsaufwand die Versicherer ruinieren würde. Goslar 2019 und Corona 2020 haben ebenso wie die Nullzinsphase entscheidenden Einfluss auf die Faktoren, die die Kapitalisierung einer Rente für den Verletzten attraktiv machen. Die Niedrigzinsphase (seit 2011), heute eine Nullzinsphase, habt den VGT in Goslar gezwungen, einen Kapitalisierungszinssatz von höchstens 3% zu empfehlen, um die Kapitalisierung von Renten überhaupt noch möglich zu machen. Bleibt der Verletzte bei der Rente, bietet sie ihm volle Entschädigung ohne den bei Kapitalisierung zwingenden Zinsverlust. Bei der Rente kann der Verletzte künftige Änderungen beim Gesundheitszustand und beim Lohnniveau für Haushalts- und Pflegekräfte durchsetzen. Alle künftigen Entwicklungen, die bei der Kapitalisierung zu Abschlägen führen, werden voll entschädigt.