Beschreibung
Bis heute hat die zivilrechtliche Lehre keine festen und eindeutigen Kriterien für die Einordnung bestimmter Gegenstände als unbewegliches Vermögen entwickelt. Es handelt sich nämlich darum, dass der Staat unter Berücksichtigung der Bedeutung des Objekts dieses ausdrücklich als solches deklariert (unbewegliches Eigentum) und es mit einem besonderen Regime in den Verkehr bringt, das eine erhöhte Festigkeit der Beziehungen gewährleistet. Nach Meinung des Autors ist es notwendig, eine Reihe von verschiedenen Kriterien anzuwenden (enger Zusammenhang mit dem Grundstück, funktionelle Selbständigkeit, Vollständigkeit für den Verwendungszweck, Wesentlichkeit, lange Nutzungsdauer, erheblicher Wert, Individualität). Gleichzeitig ist ihre Anwendung nur mit der Angabe des Gesetzes über die Ausdehnung des Rechtsregimes der Immobilien auf ein bestimmtes Objekt möglich.Unter den Wissenschaftlern gibt es keinen Konsens über die Frage der Übereinstimmung von Nichtwohnräumen und erst recht deren Teilen mit den im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation aufgeführten Zeichen von Immobilien. Im Rahmen der legislativen Reformen wäre es notwendig, den Inhalt des Artikels 130 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation zu revidieren und dabei nicht nur die Liste, sondern auch die Qualifikationskriterien für die Einstufung des Vermögens als unbewegliches Vermögen zu präzisieren.
Autorenportrait
Der Autor ist ein bekannter Menschenrechtsaktivist, Gewinner renommierter internationaler Preise, Professor der Rechtswissenschaften, der mehr als 500 Werke zu juristischen Themen geschrieben hat. Einige seiner Werke sind zu Bestsellern geworden und wurden in europäische Sprachen übersetzt.